OTS0108 5 CI 0452 NEF0003 II Fr, 11.Feb 2005


Verkehr/Luftfahrt/Gesundheit/Recht/Gesetze/EU/Umwelt/Politik

Lärmschutzgesetz: Versager beim Fluglärm

Der Umweltminister stellt sich taub

Wien (OTS) - Der Entwurf des sogenannten Lärmschutzgesetzes lässt Schlimmes ahnen: Es wird weiterhin keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz vor gesundheitsschädlichem Fluglärm geben. Eine EU-Richtlinie schreibt den Mitgliedsstaaten vor, gesundheitsschädlichen oder belästigenden Umgebungslärm zu mindern oder Schutzmaßnahmen für die Betroffenen zu ergreifen. Federführend bei der Umsetzung in österreichisches Recht ist der Umweltminister.

"Die Umsetzung, wie sie derzeit aussieht, wird für uns zu einem kapitalen Flop" befürchten Susanne Rynesch von der Österreich-Plattform Fluglärm und mit ihr die VertreterInnen aller Fluglärminitiativen österreichweit.

Zielsetzungen der EU-Richtlinie verfehlt


Die EU-Richtlinie will schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Industrie- und Verkehrslärm vermeiden. Bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind sogenannte "Aktionspläne" zu erstellen. Die Grenzwertfestsetzung bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

Gleicher Lärm wirkt unterschiedlich, je nach der Quelle: Straßenlärm wird im allgemeinen belastender als Bahnlärm empfunden,

Fluglärm weist die höchsten Belästigungswirkungen auf. Das ist einhelliger Stand der Wissenschaft und Binsenweisheit für die Lärmforscher - jedoch nicht für den österreichischen Umweltminister.

Der Fluglärmgrenzwert, bei dem im Entwurf des Lärmschutzgesetzes überhaupt begonnen wird, an Schutzmaßnahmen zu denken, liegt beträchtlich über dem des Straßenverkehrslärms. Eine Begründung dafür ist ausgeblieben, Auskünfte über Kostenschätzungen werden verweigert. Die Vertreter der Flughafenanrainer orten politische Willkür: in der Wiener Flughafenmediation beginnen Lärmschutzmaßnahmen schon mehr als 10 dB unter jenem Wert, den der Umweltminister verordnen will.

Mit der vorliegenden Regelung werden Gesundheitsschädigungen und unzumutbare Belästigungen durch Fluglärm in Kauf genommen.

Präpotenz und Inkompetenz

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens lud der Umweltminister die Fluglärmbetroffenen aus ganz Österreich zu einer Besprechung, in der gerade das Thema Lärmschutzgesetz peinlich vermieden wurde: der Sitzungsleiter, Sektionschef Streeruwitz, verwies auf Handymasten und Autobahnen, stellte fest, dass jeder fliegen wolle, dass man da ein gesellschaftliches Problem habe und man nichts machen könne - und verkündete, man führe nur aus, was vom Verkehrsministerium vorgegeben werde. Eine inhaltliche Diskussion zum Lärmschutzgesetz (wozu ja eigentlich geladen war) wurde gezielt abgeblockt.

Bezeichnend für den Verlauf der gesamten Sitzung die Bemerkung von Mag. Bialonczyk (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) in einem Nebensatz: "Da müsste man die Nordkette abtragen", als man ihn aufgrund seiner Äußerungen zu den von ihm selbst angeregten Änderungen bei den Flugrouten ansprach, wie man denn das in Innsbruck machen sollte.

Leere Kilometer für ein abgekartetes Schauspiel? Der übliche Umgang leitender Beamter mit einer hochrangig besetzten Initiativenvertretung aus ganz Österreich? Die Vertreter der Flughafenanrainer forderten vom Umweltminister eine Erklärung für diesen Affront. Es gibt sie bis jetzt nicht.

"Dass ein Verkehrsminister Verkehrsinteressen vor den Schutz der Gesundheit reiht, verwundert niemanden mehr. Dass der Umweltminister sich als nachgeordnete Dienststelle sieht und in dieser Funktion begutachtende Verbände zum Narren zu halten hat, ist neu in der Kompetenzverteilung", so die Initiativenvertreter abschließend.
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Rückfragehinweis:
Österreich-Plattform Fluglärm
Susanne Rynesch
Mobil: 0699 10 687 682
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~ OTS0108 2005-02-11/11:15 ~
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Quelle: OTS