OTS0108 5 CI 0452 NEF0003 II Fr, 11.Feb 2005
Verkehr/Luftfahrt/Gesundheit/Recht/Gesetze/EU/Umwelt/Politik
Lärmschutzgesetz: Versager beim Fluglärm
Der Umweltminister stellt sich taub
Wien (OTS) - Der Entwurf des sogenannten Lärmschutzgesetzes
lässt Schlimmes ahnen: Es wird weiterhin keinen ausreichenden gesetzlichen
Schutz vor gesundheitsschädlichem Fluglärm geben. Eine EU-Richtlinie
schreibt den Mitgliedsstaaten vor, gesundheitsschädlichen oder belästigenden
Umgebungslärm zu mindern oder Schutzmaßnahmen für die Betroffenen
zu ergreifen. Federführend bei der Umsetzung in österreichisches Recht
ist der Umweltminister.
"Die Umsetzung, wie sie derzeit aussieht, wird für
uns zu einem kapitalen Flop" befürchten Susanne Rynesch von der Österreich-Plattform
Fluglärm und mit ihr die VertreterInnen aller Fluglärminitiativen
österreichweit.
Zielsetzungen der EU-Richtlinie verfehlt
Die EU-Richtlinie will schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen,
durch Industrie- und Verkehrslärm vermeiden. Bei der Überschreitung
bestimmter Grenzwerte sind sogenannte "Aktionspläne" zu erstellen.
Die Grenzwertfestsetzung bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.
Gleicher Lärm wirkt unterschiedlich, je nach der Quelle:
Straßenlärm wird im allgemeinen belastender als Bahnlärm empfunden,
Fluglärm weist die höchsten Belästigungswirkungen auf.
Das ist einhelliger Stand der Wissenschaft und Binsenweisheit für die Lärmforscher
- jedoch nicht für den österreichischen Umweltminister.
Der Fluglärmgrenzwert, bei dem im Entwurf des Lärmschutzgesetzes
überhaupt begonnen wird, an Schutzmaßnahmen zu denken, liegt beträchtlich
über dem des Straßenverkehrslärms. Eine Begründung dafür
ist ausgeblieben, Auskünfte über Kostenschätzungen werden verweigert.
Die Vertreter der Flughafenanrainer orten politische Willkür: in der Wiener
Flughafenmediation beginnen Lärmschutzmaßnahmen schon mehr als 10
dB unter jenem Wert, den der Umweltminister verordnen will.
Mit der vorliegenden Regelung werden Gesundheitsschädigungen und unzumutbare
Belästigungen durch Fluglärm in Kauf genommen.
Präpotenz und Inkompetenz
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens lud der Umweltminister
die Fluglärmbetroffenen aus ganz Österreich zu einer Besprechung,
in der gerade das Thema Lärmschutzgesetz peinlich vermieden wurde: der
Sitzungsleiter, Sektionschef Streeruwitz, verwies auf Handymasten und Autobahnen,
stellte fest, dass jeder fliegen wolle, dass man da ein gesellschaftliches Problem
habe und man nichts machen könne - und verkündete, man führe
nur aus, was vom Verkehrsministerium vorgegeben werde. Eine inhaltliche Diskussion
zum Lärmschutzgesetz (wozu ja eigentlich geladen war) wurde gezielt abgeblockt.
Bezeichnend für den Verlauf der gesamten Sitzung die Bemerkung von Mag.
Bialonczyk (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
in einem Nebensatz: "Da müsste man die Nordkette abtragen", als
man ihn aufgrund seiner Äußerungen zu den von ihm selbst angeregten
Änderungen bei den Flugrouten ansprach, wie man denn das in Innsbruck machen
sollte.
Leere Kilometer für ein abgekartetes Schauspiel? Der übliche Umgang
leitender Beamter mit einer hochrangig besetzten Initiativenvertretung aus ganz
Österreich? Die Vertreter der Flughafenanrainer forderten vom Umweltminister
eine Erklärung für diesen Affront. Es gibt sie bis jetzt nicht.
"Dass ein Verkehrsminister Verkehrsinteressen vor den Schutz der Gesundheit
reiht, verwundert niemanden mehr. Dass der Umweltminister sich als nachgeordnete
Dienststelle sieht und in dieser Funktion begutachtende Verbände zum Narren
zu halten hat, ist neu in der Kompetenzverteilung", so die Initiativenvertreter
abschließend.
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Rückfragehinweis:
Österreich-Plattform Fluglärm
Susanne Rynesch
Mobil: 0699 10 687 682
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AUSSENDERS ***
~ OTS0108 2005-02-11/11:15 ~
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Quelle: OTS