Fakten - Highlights
1.) Entscheidung im Mediationsverfahren über den Kopf Liesings hinweg:
Ohne jegliche Einbindung der Bürger vom 23. Bezirk bzw. seiner Vertreter wurde im Mediationsverfahren entschieden die Abflugroute der Piste 29 (STOxC und MEDIxD) über dichtest bewohntes Gebiet in Liesing zu legen, wo bisher keine Abflüge waren. In Liesing leben über 86.000 Menschen!!!
2.) Kein Vertreter des 23. Bezirkes im Mediationsverfahren im Gegensatz zu anderen Bezirken
Lt. Gemeinde Wien werden alle betroffenen Bezirke im Mediationsverfahren durch Vertreter der Stadt Wien, wie z.B. GR Valentin, Baudirektor Prof. Klotz vertreten. Deswegen wäre, lt. Gemeinde Wien, eine Teilnahme von BV Wurm am Mediationsverfahren gar nicht notwendig gewesen.
Folgende Frage stellt sich jedoch:
Heisst das also, dass die Bezirke 10,11, 12, 13, 14, 15, 22, durch die jeweilige
Teilnahme von deren Bezirksvorsteher im Mediationsverfahren dediziert
und gesamt, also doppelt vertreten waren, während Liesing nicht
dediziert sondern von Vertretern der Gemeinde Wien nur mitvertreten
war?
Jene Vertreter haben der Verlegung der Abflugroute über
den 23. Bezirk unter der Voraussetzung zugestimmt, dass keine Verschlechterung
für Liesing eintritt.
3.) Nachträglicher Beitritt
in Mediationsverfahren als Partei abgelehnt - als Beobachter aufgenommen:
Lt. Dr. Prader ist es zur Zeit nicht möglich jetzt noch in das Mediationsverfahren aufgenommen zu werden, da dies von den Teilnehmern, die die Entscheidung über den 23. Bezirk hinweg, getroffen haben, abgelehnt wird!!!
4.) Aufnahme in Evaluierungsverfahren mit Sitz und Stimme wurde nach mehrmaliger Ablehnung nun doch genehmigt:
Das Evaluierungsverfahren hat lt. Teilvertrag (= Vorstufe zum endgültigen Mediationsvertrag, Details unter www.viemediation.at) das Ziel, zu überprüfen, ob die in der Mediation beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen eine Verbesserung oder eine Verschlechterung für Betroffene gebracht haben und ggf. Änderungen durchzuführen.
Bis zur Aufnahme unserer BI war kein Vertreter von Liesing im Evaluierungsverfahren aufgenommen worden.
5.) Fehlende Informationen an Bürger von Liesing
über Mediation und Änderungen
Die Bewohner jener Bezirke die im Mediationsverfahren durch den Bezirksvorsteher vertreten waren, haben auch laufend Newsletters an alle Haushalte mit Informationen über die geplanten Änderungen erhalten.
LIESING, das von Vertretern der Gemeinde Wien insgesamt nur mitvertreten war, hat wegen der Nichtteilnahme von BV Wurm bis heute keine Information über die Änderung erhalten ausser über die BI gegen 'Abfluglärm Liesing' und den Medien.
6.) Keine Verschlechterung durch Verlegung der Abflugroute über Liesing?!?
Der Verlegung der Abflugroute über den 23. Bezirk haben die Vertreter der Gemeinde Wien unter der Voraussetzung zugestimmt, dass keine Verschlechterung für Liesing eintritt.
7.) Fehlende Vergleichswerte
Ein Vergleich ist deswegen nicht machbar weil VOR der Änderung
Informationen keinerlei Lärm-Messungen im 23. Bezirk durchgeführt
wurden.
Die ERSTE und lt. unseren Unterlagen EINZIGE Messung wurde im Mai 2004, also
NACH der Änderung der Flugroute nach Liesing in Rodaun gemacht.
8.) Beschwerdeanrufe bei Hotline
Große Anzahl von Beschwerdeanrufen, angeblich an die 1800 Beschwerdeanrufe aus Liesing im Juli 2004 bei der Hotline des Flughafens!!!
9.) Gründung der Bürgerinitiative gegen ’Abfluglärm Liesing’
Bürgerinitative gegen ’ABFLUGLÄRM LIESING’ wurde gegründet. Innerhalb kürzester Zeit konnten bis jetzt über 8000 Unterschriften von Inzersdorf bis Mauer, Rodaun und Kalksburg gesammelt (werden lfd. mehr).
Forderung der Bürgerinitative:
a) Weg
mit der Abflugroute vom 23. Bezirk, einer der dichtest bewohnten Bezirke Wiens
b) Einbindung
der Bürgerinitaitive in das Mediations- und Evaluierungsverfahren
zur Vertretung der
Interessen Liesings
10.) Art der Belastung durch Abfluglärm:
a) Abflüge besonders laut, im Vergleich zu Anflügen
b) Starke Lärmbelästigung
von 7:00 bis 9:00
11:30
bis 13:00
17:00
bis 19:00
20:00
bis 21:00
c) Nachtflugverbot
als riesige Errungenschaft verkauft - wäre vor der Änderung der
Abflugroute nicht
notwendig gewesen, weil keine Abflüge über Liesing waren!!!.
Nachtflugverbot
wird immer wieder gebrochen –
z.B. Samstag, 14.8.
um 4:54 extrem lauter Jet minutenlang über Liesing zu hören
11.) Limitierung der Abflüge über Liesing auf 11,5% - keine wirkliche Beschränkung
Die Limitierung auf 11,5 % wird über das gesamte Jahr
gemessen und stellt deswegen kein mengenmäßiges
Limit dar weil:
-
die Basis dafür lt. Flughafen ein extrem wachsender Flugverkehr ist
-
die nahezu unbegrenzten Überflüge im Sommer mit den reduzierten Überflügen
im Winter zusammengerechnet werden und es daher zu einer starken Verzerrung
des Lärmbildes kommt.
12.) Wertminderung der Grundstücke im 23. Bezirk
Die hohen Grundpreise im 23. Bezirk sind bis jetzt durch die absolute Ruhelage gerechtfertigt gewesen und basieren daher nicht zuletzt deswegen auf der hohen Wohnqualität. Umlandgemeinden um den Flughafen, lebten immer schon mit dem Flughafen, hatten aber deswegen den Vorteil des wesentlich günstigeren Grundpreises.
Lt. Dr. Prader will man jetzt jene entlasten, die nahe beim Flughafen sind und den Lärm aufteilen – Wertminderung der Liegenschaften im 23. Bezirk
Darüber hinaus kann, wenn die überflogenen Gebiete
zur Sicherheitszone erklärt werden, diese lt. Luftfahrtgesetz auch noch
in den Grundbüchern eingetragen werden, was einer weiteren Entwertung gleichkäme.